Vorsorge

Krebsabstrich

Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Gebärmutterhalskrebs ist die regelmäßige Teilnahme an der Vorsorge. Dabei wird neben dem äußeren Genitale die Oberfläche des Gebärmutterhalses mit einer Art Lupe angeschaut (Kolposkop) und mit einem Wattebausch oder einer kleinen Bürste Zellen von der Gebärmutteroberfläche entnommen (Abstrich). Anschließend werden die Zellen unter dem Mikroskop nach einer speziellen Färbung Papanicolaou (PAP-Abstrich) untersucht.

Wenn das Ergebnis von diesen Normalbefunden (PAP I und II) abweicht, ist der Krebsvorsorgeabstrich „auffällig“. Es können entzündliche Veränderungen Vorliegen (PAP IIw), die dann nach entsprechender Lokalbehandlung 3 – 4 Monate später nochmals kontrolliert werden sollten. Liegen oberflächliche Gewebeveränderungen vor, spricht man von einer Dysplasie (Gruppe III D). Bei noch stärkeren Veränderungen besteht eine schwere Dysplasie (Gruppe IVa) oder sogar Krebs (Gruppe V).

Seit einigen Jahren kann man aus dem Zellabstrich auch Viren (HPV) nachweisen, die diese Veränderungen möglicherweise verursachen.

Zwei Impfstoffe stehen zur Verfügung, das Auftreten dieser „auffälligen“ Veränderungen, die zur Gebärmutterhalskrebsentstehung führen können, zu reduzieren.

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Befunde und die sich möglicherweise daraus ergebenden Maßnahmen.

Vorsorge: Gynäkologischer Ultraschall

Hinweise auf eine Erkrankung des inneren Genitales (Gebärmutter, Eierstock, Eileiter) können Unterbauchbeschwerden, Blutungsstörungen, Veränderungen des Gewicht oder des Bauchumfanges sein. Die alleinige gynäkologische Tastuntersuchung führt in diesen Fällen oft noch nicht zur Diagnose, weshalb hier eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine Ultraschalluntersuchung sicherheitshalber durchführen zu lassen, ohne dass (noch) irgendwelche Beschwerden vorliegen.

Vor allem Myome, also gutartige Muskelknoten der Gebärmutter, lassen sich durch die Ultraschalluntersuchung gut erkennen und eine individuelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie treffen. Es lassen sich vor allem folgende Fragen klären:

  • ist eine Behandlung überhaupt notwendig
  • ist eine gebärmuttererhaltende Behandlung möglich und sinnvoll
  • ist eine minimal-invasive Behandlung (Bauchspiegelung oder Gebärmutterspiegelung) möglich und sinnvoll
  • ist eine Ausschälung (Enukleation) des/der Myom(e) durch kleinen Bauchschnitt oder eine Bauchspiegelung möglich/sinnvoll.
  • wie sind andere Verfahren (Embolisierung, Ultraschall) in der Situation zu werten

Vorsorge: Harnblasenfunktionsstörungen

Harninkontinenz gehört mit zu den häufigsten Beschwerden, wobei das Ausmaß der Inkontinenz und der subjektive Leidensdruck durchaus differieren. Häufig wird dieses Thema aus falscher Scham nicht angesprochen, obwohl in vielen Fällen durch einfache medikamentöse Maßnahmen oder einen relativ kleinen operativen Eingriff die Beschwerden behoben oder zumindest deutlich gebessert werden können.

Durch eine sorgfältige Befragung und eine harmlose Untersuchung lässt sich in den meisten Fällen rasch und eindeutig zwischen einer Belastungsharninkontinenz, (Stressinkontinenz) und einer Drangharninkontinenz, (Urgeinkontinenz) die sog. „Reizblase“ unterscheiden. Für das individuelle Behandlungskonzept ist diese Abklärung zwingend erforderlich.